Die landläufige Annahme, dass Deutschland ein Sozialstaat sei und man schon extreme Dinge anstellen müsse um durch das „soziale Netz“ zu fallen ist ein reiner Mythos! Dem geneigten ungläubigen Leser sei folgender Selbstversuch ans Herz gelegt:

Man schließe eine Ausbildung auf dem „goldenen Boden“ des Handwerks mit überdurchschnittlichen Leistungen ab, leiste den Wehrdienst und arbeite nach diesem Dienst an seinem Land in seinem erlernten Beruf, bis man aufgrund leerer Auftragsbücher „freigesetzt“ werden muss.

Dann mache man sich Gedanken, wie man seine eigene Position stärken und aus dem sonst drohenden Teufelskreis aus Halbjahresverträgen und anschließender Arbeitslosigkeit ausbrechen kann. Als Folge dieser Gedanken entschließe man sich zu einem Studium der oft gepriesenen Ingenieurwissenschaften und schließe dieses mit Erfolg ab…
Nun gehe man zu Arbeitsamt um sich „arbeitsuchend“ zu melden und für die kurze Zeit, die bis zu einer lukrativen Anstellung vergehen mag, Arbeitslosengeld zu beantragen.

Zuvor ziehe man noch aufgrund des noch völlig unbekannten zukünftigen Wohnortes zurück zu einem Elternteil um – zumindest für die Zwischenzeit – einen sinnlosen Umzug und Miete zu sparen.

Nun lasse man sich von der Bundesagentur für Arbeit vorrechnen, dass der eigene Anspruch auf ALG I (Arbeitslosengeld eins) bereits durch die Arbeitslosigkeit vor dem Studium aufgebraucht sei – lasse man sich also zum Sozialamt schicken – mit der Anmerkung, dass dieses nun auch dafür zuständig sei einen Arbeitsplatz zu vermitteln.

Dort angekommen lasse man sich nun erzählen, dass kein Anspruch auf ALG II (oder auch: HARTZ 4) bestünde, weil ja eine Lebensgemeinschaft mit dem Elternteil existiere – und sofern dieser über 1000 € netto im Monat verfüge, keine Chance auf finanzielle Unterstützung vom Staat bestünde.

Man vergesse nicht die Frage nach der Krankenversicherung und wer diese denn nun tragen solle. Auf die Antwort, dass man sich selbst zu versichern habe und eine freiwillige „nicht-Versicherung“ per neuestem Gerichtsurteil nicht gestattet sei, bekomme man einen dicken Hals und verlasse das Sozialamt schnellen Schrittes, bevor dem Beamten etwas zustößt.

Als mündiger und findiger Staatsbürger informiere man sich nun bei der Krankenkasse über die nun zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Selbstversicherung. Man erhalte nun die Antwort, dass man sich entweder fiktiv an einer Hochschule einschreiben könne um auch weiterhin den „günstigen“ Studententarif in Anspruch nehmen zu können (was angesichts ca.1400€ Studien- und Verwaltungsgebühren im Jahr keine Option darstellt), oder als „erwerbslos Versicherter“ einen monatlichen Beitrag von ca. 130€ zu entrichten hätte.

Nun setze man sich auf den Hintern, schlage die Hände über dem Kopf zusammen und überlege, wie man sich von 0€ Einkünften und ca. 12.000€ Bafögschulden eine Krankenversicherung leisten soll…

…einige Zeit später entrichte man von seinem üppigen Ingenieurgehalt 41% an den Fiskus.